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Im Wiederholungsfall, d.h. wenn ein Zwangsarbeiter Selbstbewusstsein zeigte, konnten die Strafen bis zur Einweisung in ein "Arbeitserziehungslager" - einer Vorstufe zum KZ - gehen; die dortige brutale Behandlung zeigt der tragische Fall des Les Andrzej. (HStAD G 28 Darmstadt St 62)

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Strafanzeige gegen Les Andrzej, Goddelau, 23. 6. 1942, wg. Nicht-Tragen des "P" und Benutzung öffentl. Verkehrsmittel



Gestapo Darmstadt an Amtsanwaltschaft Darmstadt, 9. September 1942: Andrzek(i) Les ist im Arbeitserziehungslager Heddernheim verstorben